Präambel
In der Dokumentenhierachie steht die Satzung des VfL Winz-Baak an höchster Stelle. Aus ihr ist die Geschäftsordnung des Hauptvereins abgeleitet, und es können einzelne Abteilungen über die allgemeingültige Geschäftsordnung hinaus weitere ergänzende Regelungen treffen. Diese dürfen den Grundsätzen der allgemeinen Geschäftsordnung und Satzung nicht widersprechen. Beschlossen werden diese Regelungen durch die Abteilungsleitung der Tischtennisabteilung (TT-Abteilung), genehmigt durch den Vorstand des Hauptvereins und veröffentlicht und gültig gesetzt durch die Leitung der TT-Abteilung.
Beiträge
Mitgliedsbeiträge
Im Grundsatz orientiert sich die TT-Abteilung an den allgemeinen Regelungen zum Mitgliedsbeitrag. Allerdings gibt es innerhalb der TT-Abteilung keine Ermäßigung für Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und sich in Ausbildung / Studium oder Vergleichbarem befinden, so dass ab dem 18. Lebensjahr der volle Beitrag zu entrichten ist. Diese Regelung wird darüber hinaus sozialverträglich angewendet.
Erhebung eines zusätzlichen Beitrages
Die TT-Abteilung erhebt ab dem Kalenderjahr 2017 für Ihre aktiven Mitglieder einen zusätzlichen Beitrag von 25 EUR jährlich. Aktiv ist jeder, der regelmäßig am Trainingsbetrieb oder von sich aus aktiv an Wettkampfspielen teilnimmt. Der Beitrag wird jeweils zum 1.9. eines Kalenderjahres eingezogen. Diese Regelung wird darüber hinaus sozialverträglich angewendet.
Fahrtkosten
Unser Verein ist mit vielen Mannschaften nicht nur im Kreis Bochum (Hattingen, Bochum, Herne, Witten), sondern auch überregional unterwegs. Wir möchten Auswärtsfahrten, die über unseren Kreis hinausgehen, finanziell unterstützen.
Regelungen im Erwachsenen-Bereich für alle Mannschaften
Bei Auswärtsfahrten zu Mannschaften, die außerhalb unseres Kreises liegen, werden Fahrtkosten je gefahrenem Kilometer mit 30 Cent erstattet. Es werden dabei Kosten für max. 2 Fahrzeuge pro Meisterschaftsspiel zwischen unserer Sporthalle (Oberwinzerfeld) und der Sporthalle des Gastgebers berücksichtigt. Für Ranglisten und Bezirks- / NRW-Meisterschaften gibt es individuelle Regelungen.
Regelungen im Jugend-Bereich
Der Fahrer zu auswärtigen Jugendspielen erhält grundsätzlich 0,30 EUR pro Kilometer. Es werden die Kosten für 1 Fahrzeug berücksichtigt. Für Ranglisten und Bezirks- / NRW-Meisterschaften werden Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer erstattet.
Jugendtraining
Die Größe unserer Jugendabteilung und auch das Leistungsniveau erfordern ein entsprechendes Trainingsangebot. Unsere Jugendtrainer sind das Rückgrat unserer Jugendabteilung und damit langfristig die Zukunft unseres Vereins. Gemäß unserer Philosophie, keine Plattform für außenstehende Trainer zum “Geldverdienen” anzubieten, bieten wir unseren zum teils noch Jugendspielern oder jungen Erwachsenen Möglichkeiten zur Trainingsgestaltung und sich aktiv in den Trainingsbetrieb einbringen zu können an. Es geht bei diesem Grundsatz zu einem nicht ums “Geldverdienen”, sondern vielmehr um die Unterstützung der Abteilung.
Selbstverständlich werden hierzu Trainergelder entrichtet. Pro Trainer werden je Zeitstunde (ab 01.07.2021) 10 EUR bezahlt. Es wird maximal ein Trainer pro Trainingseinheit berücksichtigt. Das Training wird an unseren geregelten Trainingszeiten angeboten. Darüber hinaus gehende Regelungen bedürfen einer Abstimmung mit der Leitung der TT-Abteilung. Erfolgsabhängige Bonuszahlungen für Trainer können zwischen dem Jugendleiter*in und der Leitung der TT-Abteilung im Vorfeld festgelegt werden.
Jugendsprecher
Die jugendlichen Spieler und Kinder werden durch den Jugendsprecher bzw. in zweiter Rangfolge durch den stellvertretenden Jugendsprecher vertreten. Die Wahlen des Jugendsprechers und des Stellvertreters erfolgen mit einfacher Mehrheit. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Tischtennisabteilung, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlen finden grundsätzlich jährlich statt.
Ausrichtung von Andro-Cups
Die Ausrichtung von WTTV-Andro-Cups ist eine Ergänzung zum Meisterschaftsbetrieb für Einzelkonkurrenzen. Nach entsprechenden Regularien dürfen einzelne Vereine diese durchführen. Da wir als Verein seit 2020 diese Konkurrenz regelmäßig ausrichten, bedarf es einer finanziellen Regelung.
Sofern Hallenkapazitäten zur Verfügung stehen, können Andro-Cups ausgerichtet werden. In der Priorisierung reiht sich diese Turnierform hinter der Meisterschaft, Rangliste und Training an letzter Stelle ein. Vereinsmitglieder, die Andro-Cups ausrichten, sollen an der Einnahme von Startgeldern zu 70 Prozent partizipieren. Für die eigene Teilnahme des ausrichtenden Vereinsmitglieds ist keine Teilnahmegebühr zu entrichten.
Verfahren
Alle eingenommenen Startgelder sind nach Ausrichtung auf das Konto der TT-Abteilung einzuzahlen. Nach Zahlungseingang werden 70 Prozent der Teilnahmegebühren dem ausrichtenden Vereinsmitglied als Aufwandsentschädigung rückvergütet. Die anderen 30 Prozent verbleiben für Materialaufwand und Verschleiß von Materialien der TTAbteilung.